Transparenz

Im Gespräch mit Bürger*innen, zum Beispiel aus meinem Wahlkreis, ist eine häufige Frage an mich als Mitglied des Bundestags: Wie viel Steuergelder stehen Abgeordneten zur Verfügung, um ihr Mandat auszuüben? Und natürlich, Sie als Bürger*innen haben das Recht, zu erfahren, welche Bezüge ich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag erhalte und ob ich weitere Einkünfte über meine Abgeordnetentätigkeit hinaus habe.

Diese Transparenz ist mir bei meiner politischen Arbeit sehr wichtig. Hier gibt es deshalb einen Überblick über meine Einkünfte und die Amtsausstattung von Bundestagsabgeordneten.

Einkünfte und Amtsausstattung

Neben meinem Mandat im Deutschen Bundestag übe ich keine weitere bezahlte Tätigkeit aus. Ich verzichte auf Honorare oder Sitzungsgelder im Rahmen von Vorträgen, Gastbeiträgen, Publikationen oder Gremiensitzungen.

Aktuell beträgt die Abgeordnetenentschädigung 11.227,20 Euro brutto (Stand: Juli 2024). Sie ist voll zu versteuern und im Grundgesetz in Artikel 48 Abs. 3 geregelt. Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Zusätzlich erhalte ich eine Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter*innen und Reisekosten.

Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Kostenpauschale, die seit dem 1. Januar 2025 bei monatlich 5.349,58 Euro liegt. Hiermit sollen die Aufwendungen abgegolten werden, die durch die Ausübung des Mandats entstehen, wie zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und Ähnliches.

Für den Teil des Bürobedarfs, der über die Amtsausstattung des Bundestages hinaus benötigt wird, gibt es jährlich einen Betrag von maximal 12.000 Euro, der zur Anschaffung von Büromaterial, Geräten wie Laptops mit Zubehör, mandatsbezogenen Fachbüchern/-zeitungen, Schreibgeräten, Briefpapier, der IT-Ausstattung der Wahlkreisbüros oder Mobiltelefonen inklusive Mobilfunk- und Festnetzverträgen dient. Neu gewählte Abgeordnete erhalten zusätzlich 255,65 Euro in ihrem ersten Jahr im Bundestag.

Für Personalkosten steht Abgeordneten eine Pauschale von 25.874 Euro pro Monat (Stand: März 2024) zur Verfügung. Die erhalte ich als Abgeordneter nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von mir eingestellten Mitarbeitenden direkt. Das gilt nicht für Mitarbeitende, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind; deren Gehalt müsste ich gegebenenfalls selbst zahlen. Die Gehälter orientieren sich am Rahmen des öffentlichen Dienstes.

Mehr Infos über die finanzielle Ausstattung von Bundestagsabgeordneten finden Sie hier: AbgeordnetenentschädigungAmtsausstattungKostenpauschale, Sachkostenpauschale, Mitarbeiterpauschale.

Ausgaben als Abgeordneter

Meine Ausgaben als Abgeordneter setzen sich zusammen aus Miete für das Wahlkreisbüro in Tempelhof-Schöneberg, Portokosten, Veranstaltungen, Kosten für Tagungen und sonstige variable Kosten wie Reisekostenerstattungen für Bürger*innen/Referent*innen oder Infomaterial im Wahlkreis.

Außerdem zahle ich die Mandatsabgabe an die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Reisekosten und Altersentschädigung

Bei Dienstreisen von Abgeordneten trägt der Bundestag die Kosten. Ausgenommen davon sind Fahrtkosten in Ausübung des Mandats. Fahrten im Wahlkreis muss ich zum Beispiel aus der Kostenpauschale bezahlen. Als Mitglied des Bundestages bekomme ich außerdem eine Bahncard 100 (1. Klasse) der Deutschen Bahn.

Der Bundestag übernimmt maximal die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung. Auch eine Altersentschädigung steht Abgeordneten zu. Die Höhe der Altersentschädigung beträgt nach dem ersten Jahr in Deutschen Bundestag 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird nach 27 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist das 67. Lebensjahr.

Meine Mitgliedschaften

  • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft